Pflegegrad-Ratgeber
Pflegegrad 5: Voraussetzungen, Punkte und Leistungen
Pflegegrad 5 bezeichnet die höchste Stufe innerhalb der fünf Pflegegrade und setzt grundsätzlich mindestens 90 Punkte in der Begutachtung oder eine besondere Bedarfskonstellation voraus. Dieser Ratgeber erklärt die Bewertung, beschreibt allgemeine Alltagssituationen und zeigt, welche Leistungen sowie Beratungsangebote infrage kommen.
Voraussetzungen und Punktwert
Die Begutachtung übernimmt der Medizinische Dienst (MD), bei Privatversicherten Medicproof. Dabei werden sechs Module berücksichtigt: Mobilität fließt mit 10 Prozent ein, Selbstversorgung mit 40 Prozent und der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen mit 20 Prozent. Für Alltagsgestaltung und soziale Kontakte sind 15 Prozent vorgesehen. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen bilden zwei getrennte Module. Für die Gesamtbewertung zählt davon jedoch nur der höhere Wert; er geht mit 15 Prozent ein.
Pflegegrad 5 umfasst 90 bis 100 Punkte. Die Bewertung berücksichtigt damit unterschiedliche Lebensbereiche, gewichtet diese aber nicht gleich stark. Besonders großen Einfluss hat die Selbstversorgung. Die beiden getrennt betrachteten Module zu geistigen Fähigkeiten und psychischen Problemlagen werden dagegen nicht einfach addiert. Für das Verständnis des Ergebnisses ist deshalb die gewichtete Gesamtpunktzahl wichtig.
Eine Ausnahme gilt bei einer besonderen Bedarfskonstellation: Bei Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine ist Pflegegrad 5 unabhängig von der erreichten Punktzahl möglich. Die Grenze von 90 Punkten ist somit nicht der einzige Zugang zu dieser Einstufung.
Typische Situation bei Pflegegrad 5
Allgemeine Situationen können einen sehr umfassenden Unterstützungsbedarf bei der Selbstversorgung und bei Bewegungen im Alltag betreffen. Denkbar ist beispielsweise, dass sowohl die Versorgung der eigenen Person als auch die Mobilität erheblich eingeschränkt sind. Solche Beschreibungen dienen nur der Orientierung: Aus einem einzelnen Beispiel lässt sich keine Einstufung ableiten. Bei der Begutachtung werden die verschiedenen Lebensbereiche gemeinsam betrachtet.
Auch der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen kann den Alltag stark prägen. Daneben können Schwierigkeiten bei der Kommunikation, psychische Problemlagen oder ein hoher Unterstützungsbedarf bei der Alltagsgestaltung eine Rolle spielen. Diese Bereiche müssen nicht bei allen Menschen in derselben Weise ausgeprägt sein. Pflegegrad 5 steht deshalb nicht für eine einzige, überall gleiche Alltagssituation, sondern kann unterschiedliche Kombinationen von Einschränkungen und Hilfebedarf abbilden.
Leistungen bei Pflegegrad 5 – allgemein
Bei Pflegegrad 5 gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen zu den allgemeinen Leistungsarten. Außerdem kommen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, der Entlastungsbetrag sowie Hilfsmittel infrage. Diese Leistungen stehen grundsätzlich bereits ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Die Aufzählung ist eine Übersicht über die Leistungsarten und ersetzt keine Auskunft dazu, welche Möglichkeiten im jeweiligen Fall bestehen.
Für die Planung lohnt es sich, nicht nur nach einer einzelnen Leistung zu fragen. Lassen Sie sich von der Pflegekasse die verfügbaren Leistungsarten, die Höhe der Beträge und die Möglichkeiten einer Kombination erläutern. So bleibt die Beratung auf die konkrete Versorgung ausgerichtet, statt allein auf den Namen des Pflegegrades. Auf feste Geldbeträge wird hier bewusst verzichtet. Für sämtliche rechtlichen Informationen in diesem Ratgeber gilt: Stand Oktober 2026, verbindliche Auskunft durch die Pflegekasse.
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 5
Wer bei Pflegegrad 5 ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI vierteljährlich wahrnehmen. Entscheidend für diese allgemeine Vorgabe ist der reine Pflegegeldbezug. Der Beratungseinsatz sollte deshalb bei der Organisation der häuslichen Versorgung mitgedacht werden. Er ist von der Begutachtung zu unterscheiden: Während diese zur Einstufung führt, handelt es sich hier um einen regelmäßig vorgesehenen Beratungstermin.
Bei St. Lukas ist der Beratungseinsatz für Pflegegeld-Empfänger kostenfrei und als Hausbesuch oder per Video möglich. Bei der Kontaktaufnahme können Sie angeben, welche Form Sie nutzen möchten. Halten Sie außerdem Ihre Fragen zur häuslichen Pflegesituation fest, damit diese im Gespräch geordnet angesprochen werden können. Ob die Vorgabe zum Beratungseinsatz auf Ihre konkrete Leistungsform zutrifft, sollten Sie bei Unklarheiten mit der Pflegekasse besprechen.
Höherstufung und Widerspruch
Wenn sich der Pflegebedarf verändert, kann bei der Pflegekasse ein Antrag auf Neubegutachtung gestellt werden. Für Menschen mit einem niedrigeren Pflegegrad ist dies der Weg, eine mögliche Höherstufung prüfen zu lassen. Beschreiben Sie dabei möglichst nachvollziehbar, was sich im Alltag verändert hat. Eine klare Gegenüberstellung der bisherigen Situation und des aktuellen Unterstützungsbedarfs hilft, das Anliegen verständlich zu formulieren, ohne die Entscheidung vorwegzunehmen.
Gegen einen Bescheid ist Widerspruch möglich. Die dafür maßgebliche Frist steht im Bescheid; lesen Sie diesen Punkt daher aufmerksam. Neubegutachtung und Widerspruch sollten gedanklich getrennt werden: Beim Antrag wegen veränderten Bedarfs geht es um die aktuelle Pflegesituation, beim Widerspruch um die Überprüfung des angegriffenen Bescheids. Welcher Schritt zum eigenen Anliegen passt, hängt somit davon ab, ob eine Veränderung oder eine beanstandete Entscheidung im Vordergrund steht.
Wie St. Lukas unterstützt
St. Lukas Pflegedienste ist ein ambulanter Pflegedienst in Duisburg und Essen. Wenn Sie Unterstützung für die häusliche Versorgung suchen, können Sie Kontakt aufnehmen und Ihre Situation schildern. Für eine erste Anfrage ist es hilfreich, die wichtigsten Anliegen vorab zu ordnen: Geht es um ambulante Pflege, um einen Beratungseinsatz oder zunächst um Fragen zum Angebot des Pflegedienstes?
Sie erreichen St. Lukas telefonisch unter 0203 / 39 51 65 75. Im Gespräch können Sie erläutern, wobei Unterstützung gesucht wird, und nach den passenden Möglichkeiten fragen. Entscheidungen über den Pflegegrad und verbindliche Aussagen zu Leistungsansprüchen sind davon zu unterscheiden. Der Kontakt zum Pflegedienst ersetzt daher nicht die Klärung dieser Fragen mit der zuständigen Pflegekasse.
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