Beratungseinsatz

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Duisburg und Essen

Wer Pflegegeld bezieht, braucht regelmäßig einen Beratungsbesuch. St. Lukas führt diese Besuche durch – als Hilfe für die häusliche Pflege, nicht als Kontrolle.

Worum es beim Beratungsbesuch geht

Wenn Angehörige oder andere nahestehende Menschen die Pflege selbst übernehmen und die Pflegekasse dafür Pflegegeld zahlt, sieht das Gesetz regelmäßige Beratungsbesuche vor (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Sie sollen die Qualität der häuslichen Pflege sichern und pflegende Angehörige praktisch unterstützen.

Der Besuch findet in der Regel in der Wohnung der pflegebedürftigen Person statt. Eine Pflegefachkraft schaut gemeinsam mit Ihnen auf die Pflegesituation, beantwortet Fragen und gibt Hinweise – zum Beispiel zu Hilfsmitteln, zur Entlastung oder zu weiteren Leistungen der Pflegeversicherung.

Wer muss, wer kann?

Verpflichtend ist der Beratungsbesuch für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen. Wer Pflegegrad 2 oder 3 hat, braucht den Besuch nach der allgemeinen Regel einmal im Halbjahr; bei Pflegegrad 4 oder 5 einmal im Vierteljahr.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sowie Menschen, die Pflegesachleistungen oder die Kombinationsleistung nutzen, können Beratungsbesuche freiwillig in Anspruch nehmen. Die Kosten der Beratung trägt die Pflegekasse.

Wird ein verpflichtender Beratungsbesuch nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall entziehen. Es lohnt sich daher, die Termine im Blick zu behalten.

Stand Oktober 2026 – verbindliche Auskunft erteilt Ihre Pflege- bzw. Krankenkasse.

So läuft der Besuch ab

Sie vereinbaren einen Termin – telefonisch oder über das Pflege-Cockpit. Zum Termin kommt eine Pflegefachkraft zu Ihnen nach Hause. Im Gespräch geht es darum, wie die Pflege im Alltag gelingt, wo es schwierig wird und welche Unterstützung helfen könnte. Die pflegebedürftige Person und die pflegenden Angehörigen werden beide einbezogen.

Nach dem Besuch wird der Pflegekasse – mit Einwilligung der pflegebedürftigen Person – bestätigt, dass die Beratung stattgefunden hat. Dabei werden die Erkenntnisse zur Pflegesituation übermittelt, wie es das Gesetz vorsieht. Persönliche Details, die Sie im Gespräch anvertrauen, behandeln wir vertraulich.

Was Sie vorbereiten können

Halten Sie den Bescheid der Pflegekasse mit dem Pflegegrad bereit, außerdem die Versichertenkarte. Notieren Sie vorab, was Sie fragen möchten: etwa zu Pflegehilfsmitteln, zum Wohnumfeld, zu Entlastungsangeboten oder zu einem möglichen Höherstufungsantrag.

Wenn Sie unsicher sind, ob der Pflegegrad noch passt, ist der Beratungsbesuch ein guter Anlass, darüber zu sprechen.

Beratungsbesuch und Pflegeberatung bei St. Lukas

Der Beratungsbesuch ist ein Teil unserer Pflegeberatung. Wenn sich im Gespräch zeigt, dass mehr Unterstützung sinnvoll ist – etwa mobile Pflege, Haushaltshilfe oder Betreuung –, erklären wir die Möglichkeiten. Sie entscheiden selbst, ob und welche Leistungen Sie nutzen möchten.

Beratungsbesuche bieten wir in Duisburg, Essen und Umgebung an. Der Pflegedienst-Standort befindet sich in der Burgstraße 10A in Duisburg.

So fragen Sie an

Schildern Sie Ihr Anliegen im Pflege-Cockpit oder rufen Sie den Pflegedienst-Standort in Duisburg an: 0203 / 39 51 65 75. Für Anfragen aus Duisburg und Essen genügen in einem ersten Schritt wenige Angaben: worum es geht, wer Unterstützung braucht und wie Sie erreichbar sind. Bitte senden Sie in einer ersten Anfrage keine Befunde oder Arztbriefe.

Eine Anfrage ist noch keine Versorgungszusage. Ob und in welchem Umfang wir unterstützen können, klären wir persönlich. Bei akuter Lebensgefahr wählen Sie immer den Notruf 112.

Häufige Fragen

01

Wie oft ist der Beratungsbesuch Pflicht?

Bei reinem Pflegegeldbezug nach allgemeiner Regel halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3, vierteljährlich bei Pflegegrad 4 und 5. Stand Oktober 2026, verbindliche Auskunft durch die Pflegekasse.

02

Kostet der Beratungsbesuch etwas?

Die Kosten trägt die Pflegekasse.

03

Was passiert, wenn ich den Besuch versäume?

Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall entziehen.

04

Ist der Besuch eine Kontrolle?

Er dient vor allem der Unterstützung und Qualitätssicherung der häuslichen Pflege. Die Pflegekasse erhält eine Bestätigung über die durchgeführte Beratung.

05

Kann ich freiwillig einen Beratungsbesuch nutzen?

Ja, zum Beispiel bei Pflegegrad 1 oder wenn Sie Sachleistungen beziehen.

06

Wie vereinbare ich einen Termin?

Über das Pflege-Cockpit oder telefonisch unter 0203 / 39 51 65 75.