Kann man mit Beatmung zu Hause leben?
Für viele Menschen ist das möglich, wenn die ärztlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Versorgung sicher organisiert werden kann. Das wird im Einzelfall geprüft.
Beatmungspflege
Beatmet zu Hause leben – das ist für viele Menschen möglich, wenn Pflege, Technik und Familie gut zusammenspielen. Hier erklären wir, was dazugehört.
Von Heimbeatmung spricht man, wenn ein Mensch außerhalb des Krankenhauses mit einem Beatmungsgerät unterstützt wird. Das kann eine nicht-invasive Beatmung über eine Maske sein oder eine invasive Beatmung über eine Trachealkanüle. Manche Menschen brauchen die Unterstützung nur nachts oder stundenweise, andere dauerhaft.
Je nachdem, wie stark ein Mensch auf die Beatmung angewiesen ist, unterscheidet sich auch der pflegerische Bedarf. Bei einer intensivpflegerischen Versorgung beatmeter Menschen ist bei St. Lukas eine 1:1-Betreuung vorgesehen. Welche Form im Einzelfall passt, legen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte fest.
Zur Beatmungspflege gehören – nach ärztlicher Verordnung – die Beobachtung von Atmung, Sauerstoffsättigung und Allgemeinzustand, die Kontrolle des Beatmungsgeräts und seiner Alarme, das Absaugen der Atemwege, die Befeuchtung der Atemluft, die Pflege von Maske oder Tracheostoma sowie der regelmäßige Kanülenwechsel nach Vorgabe. Alles wird dokumentiert, damit Ärzte und Pflegeteam jederzeit den Verlauf nachvollziehen können.
Pflegefachkräfte achten außerdem auf Zeichen, die auf eine Verschlechterung hindeuten, und informieren bei Bedarf die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt. Daneben gehören Grundpflege, Lagerung, Mobilisation nach Möglichkeit und Unterstützung bei der Kommunikation zum Alltag.
Ein Tracheostoma ist eine operativ angelegte Öffnung der Luftröhre, über die eine Trachealkanüle eingesetzt wird. Die Versorgung verlangt Sorgfalt und Hygiene: Reinigung der Haut um das Stoma, Wechsel von Kompressen und Haltebändern, Kontrolle der Kanüle und Absaugen. Wie oft welche Maßnahme nötig ist, richtet sich nach ärztlicher Anordnung und Herstellerangaben.
Für Angehörige ist es hilfreich zu wissen, wie die Kanüle aussieht, wo Ersatzmaterial liegt und wen sie im Zweifel anrufen. Wir besprechen diese Punkte gemeinsam, ohne Angehörige in eine Rolle zu drängen, die sie nicht übernehmen möchten.
Wer zu Hause beatmet wird, braucht einen schriftlichen Notfallplan. Darin stehen die wichtigsten Telefonnummern, die Einstellungen des Geräts nach ärztlicher Vorgabe, die Lage von Ersatzkanüle, Beatmungsbeutel und Absauggerät und das Vorgehen bei einem Gerätealarm. Den Plan sollten behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt, Gerätelieferant und Pflegedienst gemeinsam abstimmen.
Für einen Stromausfall gilt: Klären Sie mit dem Gerätelieferanten, wie lange die Akkus des Beatmungsgeräts und des Absauggeräts halten, ob Ersatzakkus oder ein Zweitgerät vorgesehen sind und wie diese geladen bleiben. Besprechen Sie mit Arzt und Lieferant, ab wann bei einem längeren Ausfall weitere Schritte nötig sind. Diese Hinweise sind allgemein und ersetzen keine individuelle Absprache.
Bei akuter Atemnot, einem Geräteausfall ohne Ersatz oder jeder anderen lebensbedrohlichen Situation gilt: sofort den Notruf 112 wählen.
Eine Beatmungspflege mit intensivpflegerischem Bedarf wird in der Regel als außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V verordnet und von der Krankenkasse genehmigt. Beatmungsgerät und Zubehör werden als Hilfsmittel verordnet. Liegt ein Pflegegrad vor, können zusätzlich Leistungen der Pflegeversicherung in Betracht kommen.
Stand Oktober 2026 – verbindliche Auskunft erteilt Ihre Pflege- bzw. Krankenkasse.
Der Pflegedienst-Standort von St. Lukas liegt in der Burgstraße 10A in Duisburg. Anfragen zur Beatmungspflege nehmen wir aus Duisburg, Essen und der Region entgegen. Ob und ab wann eine Versorgung möglich ist, klären wir persönlich – eine Anfrage ist noch keine Zusage.
Angehörige erleben die Beatmung oft als belastend, gerade in den ersten Wochen. Es hilft, die Alarme des Geräts zu kennen, zu wissen, wo der Notfallplan hängt, und Fragen jederzeit stellen zu dürfen. Wir nehmen uns Zeit dafür und besprechen, was Angehörige wissen möchten – ohne Verpflichtung, selbst pflegerische Aufgaben zu übernehmen.
Schildern Sie Ihr Anliegen im Pflege-Cockpit oder rufen Sie den Pflegedienst-Standort in Duisburg an: 0203 / 39 51 65 75. Für Anfragen aus Duisburg, Essen und Umgebung genügen in einem ersten Schritt wenige Angaben: worum es geht, wer Unterstützung braucht und wie Sie erreichbar sind. Bitte senden Sie in einer ersten Anfrage keine Befunde oder Arztbriefe.
Eine Anfrage ist noch keine Versorgungszusage. Ob und in welchem Umfang wir unterstützen können, klären wir persönlich. Bei akuter Lebensgefahr wählen Sie immer den Notruf 112.
Für viele Menschen ist das möglich, wenn die ärztlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Versorgung sicher organisiert werden kann. Das wird im Einzelfall geprüft.
Bei Beatmungspatienten in der Intensivpflege ist eine 1:1-Betreuung vorgesehen.
Klären Sie Akkulaufzeiten, Ersatzakkus und Vorgehen vorab mit Gerätelieferant und Arzt. Bei Lebensgefahr gilt immer der Notruf 112.
In der Regel die Krankenkasse auf Grundlage einer Verordnung nach § 37c SGB V. Stand Oktober 2026, verbindliche Auskunft durch die Kasse.
Der Notfallplan sollte mit den behandelnden Ärzten, dem Gerätelieferanten und dem Pflegedienst gemeinsam abgestimmt werden.
Über das Pflege-Cockpit oder telefonisch unter 0203 / 39 51 65 75.