Intensivpflege & Beatmung · 7 Min. Lesezeit
ALS: Beatmung und Pflege zu Hause – was Familien wissen sollten
Wer mit ALS lebt, muss sich früher oder später mit der Frage beschäftigen, ob eine Beatmung zu Hause möglich und gewünscht ist. Die ALS Beatmung zu Hause – fachlich auch häusliche oder außerklinische Beatmung genannt – bedeutet nicht nur Technik, sondern eine Versorgung, die zum Leben der Familie passt: mit Pflegefachkräften, Hilfsmitteln, ärztlicher Begleitung und einem klaren Notfallplan. Dieser Ratgeber erklärt, welche Formen der Atemunterstützung es gibt, wie außerklinische Intensivpflege organisiert wird und wo Angehörige Entlastung finden.
Die Amyotrophe Lateralsklerose ist eine fortschreitende Erkrankung der Nervenzellen, die die Muskeln steuern. In Deutschland leben nach Angaben von betanet etwa 6.000 bis 8.000 Menschen mit ALS. Im Verlauf wird auch die Atemmuskulatur schwächer – deshalb gehören atemunterstützende Maßnahmen bis hin zur Beatmung zur Versorgung vieler Betroffener.

Was ALS für die Atmung bedeutet
Wenn die Atemmuskulatur nachlässt, zeigt sich das oft schleichend: Kurzatmigkeit bei Belastung, unruhiger Schlaf, Kopfschmerzen am Morgen, Tagesmüdigkeit oder ein schwächerer Hustenstoß. Sekret lässt sich schlechter abhusten, Infekte der Atemwege werden gefährlicher. Diese Zeichen sollten früh mit der Neurologin, dem Neurologen oder einem Zentrum für Heimbeatmung besprochen werden. Ob und wann eine maschinelle, also künstliche Beatmung sinnvoll ist, zeigen unter anderem Lungenfunktionsprüfungen – oft in Zusammenarbeit mit der Pneumologie.
Zur Linderung von Atemnot kommen je nach Ursache Absaugen, Lagerung, Atemtherapie in der Physiotherapie, Medikamente und Sauerstoff in Frage – und, wenn es nötig und gewünscht ist, eine zeitweise oder dauerhafte Beatmung.
Nichtinvasive Heimbeatmung über eine Maske
Bei der nicht-invasiven Beatmung (NIV) unterstützt ein Beatmungsgerät die Atmung über eine Nasen- oder Gesichtsmaske. Viele Menschen beginnen damit nachts und nutzen sie später auch tagsüber. Die Maske kann abgenommen werden, Sprechen und Essen bleiben in Pausen möglich. Wichtig sind eine gut sitzende Maske, Hautpflege an den Druckstellen und die Unterstützung beim Abhusten, etwa mit einem Hustenassistenten.
Invasive Beatmung über ein Tracheostoma
Reicht die Maskenbeatmung nicht mehr aus oder ist sie nicht möglich, kann eine Beatmung über ein Tracheostoma – einen Zugang zur Luftröhre am Hals – infrage kommen. Diese Form der Beatmung bedeutet in der Regel, dass jederzeit eine Pflegefachkraft eingreifen können muss: beim Absaugen, bei Kanülenproblemen oder wenn das Gerät Alarm gibt. Zu Hause geschieht das im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege, meist rund um die Uhr.
Die Entscheidung gehört den Betroffenen: Patientenverfügung früh klären
Ob und welche Beatmung gewünscht ist, entscheidet der Mensch mit ALS selbst – gemeinsam mit Ärzten und Familie. Betroffene sollten sich möglichst früh überlegen, welche Behandlung sie im Notfall bei einer Atemlähmung wünschen. Eine Patientenverfügung hilft Ärzten und Angehörigen, diesen Willen umzusetzen. Beratung bieten unter anderem ambulante Palliativdienste und Wohlfahrtsverbände.
Außerklinische Intensivpflege: so wird die Versorgung zu Hause organisiert
Grundlage ist die außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V. Sie wird von einer dafür qualifizierten Ärztin oder einem qualifizierten Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt. Bei beatmeten Menschen wird vor der Verordnung in der Regel geprüft, ob eine Entwöhnung möglich ist; der Medizinische Dienst prüft regelmäßig, ob die Versorgung am Wohnort sichergestellt ist. Stand: November 2026 – verbindliche Auskunft gibt Ihre Krankenkasse.
Neben Voraussetzung und Finanzierung geht es um die Organisation im eigenen Zuhause. Pflegedienst, Familie, Klinik und Gerätelieferant klären gemeinsam die praktischen Fragen: Wann erfolgt die Lieferung der Geräte? Wo stehen Bett und Geräte? Gibt es genug Steckdosen und Platz für Verbrauchsmaterial? Wer ist Ansprechpartner bei Störungen? Wie sehen Pflegeplanung und Dienstplan des spezialisierten Intensivpflegedienstes aus? Kommt die Beatmung erst in der Klinik hinzu, beginnt die Planung am besten vor der Entlassung – die Überleitung aus der Klinik erklärt die Schritte.
Hilfsmittel für die ALS-Beatmung zu Hause
- Beatmungsgerät, bei längerer Nutzung häufig mit Ersatzgerät und Akku
- Absauggerät und Material zur Tracheostomapflege
- Hustenassistent zur Unterstützung beim Abhusten
- Pulsoxymeter zur Überwachung der Sauerstoffsättigung
- Pflegebett, Lagerungshilfen und Rollstuhl
- Kommunikationshilfen, zum Beispiel eine Augensteuerung, wenn die Sprache nachlässt
Hilfsmittel sollten rechtzeitig beantragt und gut angepasst werden, damit Betroffene in jeder Phase möglichst viel selbst tun können und Angehörige entlastet werden. Welche Hilfsmittel im Einzelfall verordnet werden, entscheiden Ärztinnen, Ärzte und Krankenkasse.
Notfallplan und Stromausfall
Zu jeder Heimbeatmung gehört ein schriftlicher Notfallplan: Wer wird wann angerufen, wie lange hält der Akku, wo liegt das Ersatzmaterial? Der Ratgeber Notfallplan bei Heimbeatmung hilft bei der Vorbereitung. Bei akuter Lebensgefahr gilt immer: Notruf 112.
Entlastung für pflegende Angehörige
ALS verändert den Alltag der ganzen Familie. Neben der Fachpflege können Leistungen der Pflegeversicherung helfen, Kräfte einzuteilen: Pflegegeld oder Pflegesachleistung je nach Pflegegrad, Verhinderungspflege, der Entlastungsbetrag und kostenlose Pflegekurse für Angehörige nach § 45 SGB XI. Eine Pflegeberatung zeigt, welche Leistungen sich sinnvoll kombinieren lassen. Auch psychologische Begleitung, Selbsthilfegruppen und Seelsorge können eine wichtige Stütze sein.
Palliativversorgung: Lebensqualität bis zuletzt
Palliativmedizin bedeutet nicht Aufgeben, sondern Lebensqualität: Beschwerden wie Atemnot, Schmerzen oder Unruhe werden gelindert, damit ein selbstbestimmtes Leben in Würde so lange wie möglich erhalten bleibt. Palliativversorgung ist ambulant zu Hause oder stationär möglich und kann neben der Intensivpflege laufen.
So unterstützt St. Lukas Familien in Duisburg, Essen und Umgebung
St. Lukas Pflegedienste begleitet Menschen mit Heimbeatmung von unserem Standort in Duisburg-Meiderich aus – in Duisburg, Essen und den umliegenden Städten. Wir übernehmen die außerklinische Intensivpflege mit 1:1-Betreuung bei Beatmung, planen die Überleitung aus der Klinik mit und beraten Angehörige. Mehr dazu auf den Seiten Intensivpflege und Beatmungspflege.
Rufen Sie uns an unter 0203 / 39 51 65 75 oder schildern Sie Ihr Anliegen im Pflege-Cockpit. Eine Anfrage ist noch keine Versorgungszusage; ob und wie wir unterstützen können, klären wir persönlich.
Häufige Fragen
Kann ein Mensch mit ALS zu Hause beatmet werden?
Ja, sowohl die Maskenbeatmung als auch die Beatmung über ein Tracheostoma sind zu Hause möglich, wenn Verordnung, Hilfsmittel, Pflege und Wohnsituation passen.
Wer bezahlt die Intensivpflege bei ALS-Beatmung zu Hause?
Die außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V trägt nach ärztlicher Verordnung und Genehmigung die Krankenkasse. Für Eigenanteile und Zusatzleistungen gibt Ihre Kasse verbindlich Auskunft.
Wann sollte über die Beatmung gesprochen werden?
Möglichst früh, solange Betroffene ihre Wünsche gut äußern können – idealerweise mit einer Patientenverfügung.
Was ist der Unterschied zwischen NIV und invasiver Beatmung?
Bei der NIV erfolgt die Beatmung über eine Maske, die abgenommen werden kann. Bei der invasiven Beatmung führt ein Tracheostoma direkt in die Luftröhre; meist ist dann eine Pflege rund um die Uhr nötig.
Wo bekommen Angehörige Unterstützung?
Bei der Pflegeberatung, der Pflegekasse, Selbsthilfevereinen wie der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke und beim Pflegedienst.
Quellen: betanet – ALS Allgemeines und ALS Behandlung (abgerufen 02.11.2026); Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V., Praxis-Info „Versorgung ALS“ (2024); § 37c SGB V. Dieser Ratgeber ersetzt keine ärztliche Beratung.
Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte sofort den Notruf 112.
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Unsere Ratgeber geben allgemeine Orientierung. Sie ersetzen keine ärztliche, pflegefachliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte zu Leistungen und Kosten erteilen Pflegekasse bzw. Kostenträger.



