Pflegelexikon
Pflegeberatung § 7a SGB XI
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine individuelle, kostenfreie Beratung für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf, die darauf Anspruch haben. Sie hilft, passende Leistungen zu finden, zu beantragen und die Versorgung aufeinander abzustimmen.
Was bedeutet das?
Wenn Pflege notwendig wird, entstehen oft viele Fragen: Welche Hilfe ist zu Hause möglich? Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung? Wie lassen sich Angehörige entlasten? Die Pflegeberatung nach § 7a betrachtet die persönliche Situation und unterstützt dabei, geeignete Hilfen zu organisieren. Anspruch haben insbesondere Menschen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Auch nach einer Antragstellung kann ein Anspruch bestehen, wenn erkennbar Beratungsbedarf vorliegt.
Die Beratung erfasst den Hilfebedarf und erstellt bei Bedarf einen individuellen Versorgungsplan. Darin wird festgehalten, welche Unterstützung sinnvoll ist und wie sie umgesetzt werden kann. Die Umsetzung wird begleitet und der Plan bei veränderter Situation angepasst. Mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person können Angehörige oder andere Vertrauenspersonen einbezogen werden. Stand Oktober 2026, verbindliche Auskunft durch Kranken- bzw. Pflegekasse.
Worauf kommt es im Alltag an? / Wer ist zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die eigene Pflegekasse. Sie informiert darüber, wie die Pflegeberatung in Anspruch genommen werden kann und wer sie durchführt. Auch Pflegestützpunkte können Orientierung bieten. Für das Gespräch sind vorhandene Bescheide, eine Übersicht über bisherige Hilfen und eigene Fragen nützlich. Wichtig ist außerdem, offen anzusprechen, was im Alltag nicht mehr gelingt oder Angehörige überfordert.
Die Pflegeberatung nach § 7a ist nicht dasselbe wie der Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI. Dieser dient der Unterstützung und Sicherung der häuslichen Pflege und ist beim ausschließlichen Bezug von Pflegegeld grundsätzlich regelmäßig verpflichtend. Eine Beratung nach § 7a ersetzt diesen Einsatz nicht automatisch.
Wie St. Lukas dabei unterstützt
St. Lukas Pflegedienste ist ein ambulanter Pflegedienst und bietet Pflegeberatung einschließlich Beratungseinsätzen nach § 37 Absatz 3 an. Diese sind für Pflegegeld-Empfänger kostenfrei; Hausbesuche oder, unter den geltenden Voraussetzungen, Videoberatungen sind möglich. Ob St. Lukas auch eine Pflegeberatung nach § 7a im Auftrag der Pflegekasse übernimmt, sollte direkt geklärt werden.
Passende praktische Hilfen sind mobile Grund- und Behandlungspflege sowie Haushalt und Betreuung. Unter 0203 / 39 51 65 75 lässt sich im Erstgespräch klären, ob die betreffende Adresse versorgt werden kann und Kapazitäten bestehen.
Häufige Fragen
Weitere Begriffe
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Allgemeine Erklärung, Stand Oktober 2026 – keine medizinische oder rechtliche Beratung. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse.
