Pflegelexikon

Beatmungsformen (invasiv und nicht-invasiv)

Beatmungsformen sind Verfahren, bei denen ein Gerät die Atmung unterstützt oder vollständig übernimmt. Bei der nicht-invasiven Beatmung geschieht dies meist über eine Maske, bei der invasiven Beatmung über einen Schlauch in der Luftröhre oder eine Trachealkanüle.

Was bedeutet das?

Eine Beatmung kann erforderlich sein, wenn die eigene Atmung nicht ausreicht, um genügend Sauerstoff aufzunehmen oder Kohlendioxid abzugeben. Nicht-invasive Beatmung, kurz NIV, erfolgt meist über eine dicht sitzende Nasen- oder Mund-Nasen-Maske. Die betroffene Person muss dafür unter anderem ihre Atemwege ausreichend schützen können. Ob diese Form geeignet ist, entscheidet das ärztliche Behandlungsteam.

Bei der invasiven Beatmung besteht ein direkter Zugang zur Luftröhre. In der längerfristigen häuslichen Versorgung wird dafür häufig eine Trachealkanüle genutzt, die durch eine operativ angelegte Öffnung am Hals führt. Beide Beatmungsformen können je nach Erkrankung zeitweise oder dauerhaft notwendig sein. Eine reine Sauerstoffgabe ist keine Beatmung: Sie erhöht den Sauerstoffanteil der Atemluft, unterstützt aber nicht unmittelbar die Atembewegung.

Worauf kommt es im Alltag an? / Wer ist zuständig?

Wichtig sind eine passende Maske beziehungsweise eine fachgerecht versorgte Trachealkanüle, sorgfältige Hygiene und die Beobachtung von Atmung, Haut und Allgemeinzustand. Druckstellen, Luftundichtigkeiten, verändertes Sekret oder zunehmende Müdigkeit sollten frühzeitig angesprochen werden. Bei Schluckproblemen muss auch das sichere Essen und Trinken individuell geklärt werden. Gerätealarme dürfen nicht einfach ausgeschaltet werden; ihre Ursache muss nach dem vereinbarten Vorgehen geprüft werden.

Ärztinnen und Ärzte legen Beatmungsform und Geräteeinstellungen fest. Qualifizierte Pflegefachkräfte übernehmen verordnete Maßnahmen, beobachten den Verlauf und leiten Angehörige im vereinbarten Rahmen an. Einstellungen sollten nicht eigenständig verändert werden. Ein persönlicher Notfallplan und eine geregelte Geräteversorgung sind wichtig. Bei akuter schwerer Atemnot, Bewusstlosigkeit oder einem nicht beherrschbaren Geräteausfall ist der Notruf 112 zu wählen; erlernte Notfallmaßnahmen sind anzuwenden.

Wie St. Lukas dabei unterstützt

St. Lukas Pflegedienste bietet als ambulanter Pflegedienst außerklinische Intensivpflege und Beatmungspflege an. Bei Beatmungspatienten erfolgt eine 1:1-Betreuung. Der Dienst ist rund um die Uhr im Einsatz. Ob die gewünschte Adresse versorgt werden kann und Kapazitäten bestehen, wird im Erstgespräch unter 0203 / 39 51 65 75 geklärt.

Häufige Fragen

Weitere Begriffe

Allgemeine Erklärung, Stand Oktober 2026 – keine medizinische oder rechtliche Beratung. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse.