Pflegelexikon

Heimbeatmung

Heimbeatmung ist die zeitweise oder dauerhafte Unterstützung der Atmung durch ein Beatmungsgerät außerhalb des Krankenhauses, etwa im eigenen Zuhause. Sie wird ärztlich verordnet, wenn die selbstständige Atmung nicht ausreichend funktioniert.

Was bedeutet das?

Eine Heimbeatmung kann beispielsweise bei Erkrankungen der Lunge, der Atemmuskulatur oder des Nervensystems notwendig sein. Das Gerät unterstützt die Atemarbeit oder übernimmt sie teilweise beziehungsweise vollständig. Manche Menschen benötigen die Beatmung nur nachts, andere auch tagsüber oder durchgehend. Anders als eine reine Sauerstoffgabe unterstützt die Beatmung den Luftaustausch und damit auch die Abgabe von Kohlendioxid.

Bei der nichtinvasiven Beatmung gelangt die Luft über eine dicht sitzende Maske in die Atemwege. Bei der invasiven Beatmung erfolgt die Unterstützung über eine Trachealkanüle, die durch eine operativ angelegte Öffnung am Hals in der Luftröhre liegt. Welche Form geeignet ist, wie das Gerät eingestellt wird und welche Überwachung erforderlich ist, legt das behandelnde ärztliche Team individuell fest.

Worauf kommt es im Alltag an? / Wer ist zuständig?

Wichtig sind ein verständlicher Versorgungsplan, hygienischer Umgang mit dem Material und regelmäßige Kontrollen von Gerät und Zubehör nach den jeweiligen Vorgaben. Je nach Beatmungsform gehören Haut- und Mundpflege sowie der Umgang mit Atemwegssekret dazu. Geräteeinstellungen dürfen nicht eigenständig verändert werden. Betroffene und Angehörige brauchen eine Einweisung und einen individuellen Notfallplan, auch für Stromausfälle oder technische Störungen. Bei akuter Atemnot, Bewusstlosigkeit oder anderen lebensbedrohlichen Zeichen ist der Notruf 112 erforderlich.

Die medizinische Verantwortung liegt beim behandelnden ärztlichen Team. Ein entsprechend qualifizierter Pflegedienst übernimmt vereinbarte pflegerische Aufgaben; der Geräteanbieter ist für die technische Versorgung zuständig. Angehörige können nach Anleitung mitwirken, müssen aber nicht die professionelle Versorgung ersetzen. Nicht jede Heimbeatmung erfordert eine dauernde Anwesenheit von Pflegefachpersonen. Leistungsansprüche und Kostenübernahme hängen vom individuellen Bedarf und den jeweiligen Voraussetzungen ab. Stand Oktober 2026, verbindliche Auskunft durch Kranken- bzw. Pflegekasse.

Wie St. Lukas dabei unterstützt

St. Lukas Pflegedienste ist ein ambulanter Pflegedienst und bietet außerklinische Intensivpflege sowie Beatmungspflege an. Bei Beatmungspatienten erfolgt eine 1:1-Betreuung. Der Dienst ist rund um die Uhr an sieben Tagen im Einsatz. Ob die gewünschte Adresse versorgt werden kann und Kapazitäten bestehen, wird im Erstgespräch unter 0203 / 39 51 65 75 geklärt.

Häufige Fragen

Weitere Begriffe

Allgemeine Erklärung, Stand Oktober 2026 – keine medizinische oder rechtliche Beratung. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse.