Pflegelexikon

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden. Er soll Unterstützung im Alltag ermöglichen, die Selbstständigkeit fördern und pflegende Angehörige entlasten.

Was bedeutet das?

Anspruch haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 in häuslicher Pflege. Der Entlastungsbetrag steht monatlich zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen zur Verfügung, wird aber nicht wie Pflegegeld frei ausgezahlt. Stattdessen erstattet die Pflegekasse nachgewiesene Kosten für geeignete Leistungen. Dazu gehören beispielsweise anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste sowie Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege.

Entscheidend ist, dass das jeweilige Angebot die Voraussetzungen für eine Erstattung erfüllt. Eine privat organisierte Haushaltshilfe lässt sich deshalb nicht automatisch darüber bezahlen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind Leistungen ambulanter Pflegedienste zur körperbezogenen Selbstversorgung, etwa Hilfe beim Waschen, darüber nicht finanzierbar. Bei Pflegegrad 1 können auch solche Hilfen abgerechnet werden. Stand Oktober 2026, verbindliche Auskunft durch Kranken- bzw. Pflegekasse.

Worauf kommt es im Alltag an? / Wer ist zuständig?

Im Alltag kann der Entlastungsbetrag beispielsweise für Unterstützung beim Reinigen der Wohnung, beim Einkaufen oder für Betreuung und Begleitung eingesetzt werden. Welche Hilfe passt, richtet sich nach dem persönlichen Bedarf und dem verfügbaren, anerkannten Angebot. Vor der Beauftragung sollten Pflegebedürftige oder Angehörige mit dem Anbieter und der Pflegekasse klären, ob die gewünschte Leistung erstattungsfähig ist und welches Guthaben noch besteht.

Für die Kostenerstattung werden in der Regel Rechnungen und entsprechende Nachweise bei der Pflegekasse eingereicht. Mit einer passenden Abtretungserklärung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine direkte Abrechnung durch den Anbieter möglich sein. Nicht genutzte Ansprüche lassen sich innerhalb gesetzlicher Grenzen ansparen und übertragen; sie bleiben jedoch nicht unbegrenzt bestehen. Kosten oberhalb des verfügbaren Guthabens müssen gegebenenfalls selbst getragen oder über andere passende Leistungen finanziert werden.

Wie St. Lukas dabei unterstützt

St. Lukas Pflegedienste bietet als ambulanter Pflegedienst Haushalt & Betreuung, mobile Pflege und Pflegeberatung an. Im Erstgespräch lässt sich besprechen, welche Unterstützung benötigt wird und ob die Adresse versorgt werden kann beziehungsweise Kapazitäten bestehen. Die mögliche Finanzierung über den Entlastungsbetrag sollte für die konkrete Leistung geklärt werden. Kontakt: 0203 / 39 51 65 75.

Häufige Fragen

Weitere Begriffe

Allgemeine Erklärung, Stand Oktober 2026 – keine medizinische oder rechtliche Beratung. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse.