Pflegelexikon

Kombinationsleistung

Die Kombinationsleistung verbindet Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes mit anteiligem Pflegegeld. Sie kommt für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 infrage, die zu Hause sowohl von einem Pflegedienst als auch von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen unterstützt werden.

Was bedeutet das?

Pflegesachleistungen sind Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes, etwa Unterstützung bei der Körperpflege, beim Anziehen oder im Haushalt. Der Dienst rechnet diese im Rahmen des verfügbaren Anspruchs mit der Pflegekasse ab. Pflegegeld erhält dagegen die pflegebedürftige Person, wenn die häusliche Pflege selbst organisiert und sichergestellt wird. Es kann beispielsweise zur Anerkennung der Unterstützung durch Angehörige eingesetzt werden.

Bei der Kombinationsleistung wird das Pflegegeld anteilig gekürzt: Wer beispielsweise 40 Prozent seines monatlichen Sachleistungsanspruchs nutzt, erhält noch 60 Prozent des Pflegegeldes für seinen Pflegegrad. Werden die Sachleistungen vollständig ausgeschöpft, bleibt kein anteiliges Pflegegeld übrig. Entscheidend ist also nicht die Zahl der Besuche, sondern der Anteil des verbrauchten Sachleistungsbudgets.

Worauf kommt es im Alltag an? / Wer ist zuständig?

Hilfreich ist eine klare Aufgabenverteilung: Welche Unterstützung übernehmen Angehörige, welche der Pflegedienst? Lassen Sie sich die geplanten Leistungen und voraussichtlichen Kosten erklären. Übersteigen die Kosten den verfügbaren Leistungsanspruch, können Eigenanteile entstehen. Ändert sich der Pflegebedarf, sollte auch die Aufteilung überprüft werden. Ärztlich verordnete Behandlungspflege, etwa bestimmte Medikamentengaben oder Wundversorgung, gehört unter den jeweiligen Voraussetzungen zur Krankenversicherung und wird nicht auf dieselbe Weise mit dem Pflegegeld verrechnet.

Für die Beantragung und Berechnung ist die Pflegekasse beziehungsweise bei privat Versicherten die private Pflegepflichtversicherung zuständig. Dort lässt sich auch klären, welche Bindung an eine gewählte Aufteilung besteht und welche Beratungseinsätze erforderlich sind. Pflegeberatung unterstützt dabei, den Bedarf einzuordnen und die Versorgung zu planen. Stand Oktober 2026, verbindliche Auskunft durch Kranken- bzw. Pflegekasse.

Wie St. Lukas dabei unterstützt

St. Lukas Pflegedienste bietet als ambulanter Pflegedienst mobile Pflege sowie Haushalt & Betreuung an. Pflegeberatung kann helfen, passende Unterstützung zu besprechen. St. Lukas ist Vertragspartner aller gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen und nach SGB XI und SGB V zugelassen. Ob eine Adresse versorgt werden kann und Kapazität besteht, wird im Erstgespräch geklärt. Telefon: 0203 / 39 51 65 75.

Häufige Fragen

Weitere Begriffe

Allgemeine Erklärung, Stand Oktober 2026 – keine medizinische oder rechtliche Beratung. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse.