Pflegelexikon

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ist die vorübergehende vollstationäre Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen in einer dafür zugelassenen Einrichtung. Sie kommt infrage, wenn die Pflege zu Hause zeitweise nicht möglich ist oder noch organisiert werden muss.

Was bedeutet das?

Kurzzeitpflege kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt nötig werden, wenn jemand noch nicht wieder sicher zu Hause leben kann. Auch eine vorübergehende Krise in der häuslichen Versorgung oder der Ausfall einer pflegenden Bezugsperson können Anlass sein. Die Einrichtung übernimmt während des Aufenthalts Pflege, Betreuung und die notwendige medizinische Behandlungspflege.

Für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 kann die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen innerhalb des verfügbaren Leistungsrahmens übernehmen. Für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege steht ein gemeinsamer Jahresbetrag zur Verfügung. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden grundsätzlich gesondert berechnet; zusätzliche Entlastungsmöglichkeiten sollten individuell geprüft werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch eine Leistung der Krankenkasse infrage, insbesondere nach schwerer Krankheit ohne Pflegegrad 2 bis 5. Stand Oktober 2026, verbindliche Auskunft durch Kranken- bzw. Pflegekasse.

Worauf kommt es im Alltag an? / Wer ist zuständig?

Wichtig ist, frühzeitig einen geeigneten Platz zu suchen und den Unterstützungsbedarf genau zu beschreiben. Benötigt die Person Hilfe beim Essen, beim Toilettengang oder bei der Orientierung? Gibt es Wunden, besondere Medikamente oder Hilfsmittel? Nicht jede Einrichtung kann jeden Versorgungsbedarf abdecken. Auch persönliche Wünsche und Gewohnheiten sollten bei der Auswahl berücksichtigt werden.

Die Kranken- beziehungsweise Pflegekasse klärt Anspruch, Antrag und mögliche Kostenübernahme. Nach einem Krankenhausaufenthalt kann das Entlassmanagement bei der Organisation helfen. Vor der Aufnahme sollten Kosten, mitzubringende Unterlagen, Medikamentenplan und Hilfsmittel abgestimmt sein. Ebenso wichtig ist die Rückkehr nach Hause: Angehörige, Einrichtung und gegebenenfalls ein ambulanter Pflegedienst sollten besprechen, welche Unterstützung anschließend erforderlich ist.

Wie St. Lukas dabei unterstützt

St. Lukas Pflegedienste ist ein ambulanter Pflegedienst und bietet keine stationäre Kurzzeitpflege an. Passend zur anschließenden Versorgung zu Hause gehören mobile Grund- und Behandlungspflege, Haushalt und Betreuung sowie Pflegeberatung zum Leistungsangebot. Ob eine Adresse versorgt werden kann und Kapazitäten bestehen, wird im Erstgespräch unter 0203 / 39 51 65 75 geklärt.

Häufige Fragen

Weitere Begriffe

Allgemeine Erklärung, Stand Oktober 2026 – keine medizinische oder rechtliche Beratung. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse.