Pflegelexikon

IPReG

IPReG steht für Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz. Es hat die gesetzlichen Grundlagen für die außerklinische Intensivpflege und die medizinische Rehabilitation verändert und soll eine bedarfsgerechte Versorgung sowie die Selbstständigkeit betroffener Menschen fördern.

Was bedeutet das?

Für pflegebedürftige Menschen und Angehörige ist das IPReG besonders wichtig, wenn außerhalb eines Krankenhauses eine intensive medizinisch-pflegerische Überwachung erforderlich ist. Außerklinische Intensivpflege kommt bei besonders hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege infrage: Eine geeignete Pflegefachperson muss ständig zur individuellen Kontrolle und Einsatzbereitschaft anwesend sein, weil jederzeit eine lebensbedrohliche Situation auftreten kann. Nicht jede schwere Erkrankung und nicht jeder Pflegegrad begründen diesen Anspruch.

Ein wichtiger Schwerpunkt betrifft Menschen mit Beatmung oder einer Trachealkanüle, also einem Zugang zur Luftröhre. Bei ihnen wird ärztlich geprüft, ob die Beatmung reduziert oder beendet beziehungsweise die Kanüle entfernt werden kann. Welche Untersuchungen und Nachweise erforderlich sind, richtet sich nach den geltenden Vorgaben und der persönlichen Situation. Stand Oktober 2026, verbindliche Auskunft durch Kranken- bzw. Pflegekasse.

Worauf kommt es im Alltag an? / Wer ist zuständig?

Außerklinische Intensivpflege kann unter anderem im eigenen Zuhause stattfinden, wenn die Versorgung dort sichergestellt werden kann. Entscheidend sind der individuelle Bedarf, eine geeignete Umgebung und eine verlässliche Abstimmung zwischen behandelnden Ärzten, Pflegedienst und Krankenkasse. Auch die Wünsche der betroffenen Person sind zu berücksichtigen. Die ärztliche Verordnung beschreibt die notwendige Versorgung; die Krankenkasse prüft die Voraussetzungen der Kostenübernahme.

Im Alltag helfen klare Absprachen: Wer ist bei Veränderungen erreichbar? Wie werden Medikamente, Hilfsmittel und Notfallsituationen organisiert? Angehörige sollten wissen, welche Aufgaben Fachkräfte übernehmen und wie sie selbst auf Wunsch einbezogen werden können. Leistungen der Pflegeversicherung, etwa Unterstützung bei der Körperpflege, sind von außerklinischer Intensivpflege zu unterscheiden. Beide Leistungsbereiche können je nach Bedarf zusammenwirken.

Wie St. Lukas dabei unterstützt

St. Lukas Pflegedienste bietet als ambulanter Pflegedienst außerklinische Intensivpflege und Beatmungspflege an. Bei Beatmungspatienten erfolgt eine 1:1-Betreuung. Das Team ist rund um die Uhr an sieben Tagen im Einsatz. Ergänzend gehören mobile Grund- und Behandlungspflege sowie Pflegeberatung zum Angebot. Ob die gewünschte Adresse versorgt werden kann und Kapazitäten bestehen, wird im Erstgespräch unter 0203 / 39 51 65 75 geklärt.

Häufige Fragen

Weitere Begriffe

Allgemeine Erklärung, Stand Oktober 2026 – keine medizinische oder rechtliche Beratung. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse.