Pflegelexikon

Potenzialerhebung

Die Potenzialerhebung ist eine spezielle ärztliche Untersuchung bei Menschen, die außerklinische Intensivpflege benötigen und beatmet werden oder eine Trachealkanüle haben. Sie klärt, ob die Beatmung verringert oder beendet beziehungsweise die Kanüle entfernt werden kann und welche Maßnahmen dafür infrage kommen.

Was bedeutet das?

Eine Trachealkanüle ist ein Röhrchen, das über eine Öffnung am Hals in die Luftröhre führt. Bei der Potenzialerhebung wird geprüft, welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Atmung bestehen. Dazu gehören die Entwöhnung von der Beatmung, auch Weaning genannt, und die mögliche Entfernung der Kanüle, die sogenannte Dekanülierung. Auch eine Optimierung der laufenden Behandlung kann ein Ergebnis sein.

Die Untersuchung berücksichtigt unter anderem die Grunderkrankung, den bisherigen Verlauf, die eigene Atemleistung sowie Husten und Schlucken. Nicht jeder Mensch kann ohne Beatmung oder Kanüle leben. Die Erhebung ist deshalb keine Erfolgsgarantie und auch keine Aufforderung, notwendige Unterstützung eigenständig zu reduzieren. Sie soll realistische Behandlungsziele und geeignete nächste Schritte aufzeigen.

Worauf kommt es im Alltag an? / Wer ist zuständig?

Die Potenzialerhebung führen dafür besonders qualifizierte Ärztinnen oder Ärzte durch. Sie ist von der pflegerischen Einschätzung im Alltag und von der Feststellung eines Pflegegrades zu unterscheiden. Vorhandene Befunde, Angaben zu Beatmung und Kanüle sowie Beobachtungen des Pflegeteams können hilfreich sein. Betroffene und Angehörige sollten Veränderungen, Beschwerden und eigene Wünsche ansprechen. Einstellungen am Beatmungsgerät oder die Versorgung der Kanüle dürfen nicht ohne fachliche Abstimmung verändert werden.

Im Zusammenhang mit der Verordnung außerklinischer Intensivpflege gelten besondere Anforderungen an die Potenzialerhebung; je nach Situation sind Ausnahmen möglich. Ob sie erforderlich ist und welche Unterlagen benötigt werden, sollte mit der verordnenden ärztlichen Praxis und der Krankenkasse geklärt werden. Untersuchungsergebnisse fließen in die weitere Behandlungsplanung ein. Stand Oktober 2026, verbindliche Auskunft durch Kranken- bzw. Pflegekasse.

Wie St. Lukas dabei unterstützt

St. Lukas Pflegedienste bietet als ambulanter Pflegedienst außerklinische Intensivpflege und Beatmungspflege an, bei Beatmungspatienten mit 1:1-Betreuung. Ergänzend gehört Pflegeberatung zum Angebot. Diese Leistungen ersetzen die ärztliche Potenzialerhebung nicht. Ob die gewünschte Adresse versorgt werden kann und Kapazitäten bestehen, wird im Erstgespräch unter 0203 / 39 51 65 75 geklärt.

Häufige Fragen

Weitere Begriffe

Allgemeine Erklärung, Stand Oktober 2026 – keine medizinische oder rechtliche Beratung. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse.