Pflegelexikon

Außerklinische Intensivpflege § 37c SGB V

Außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung für Menschen mit besonders hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege außerhalb eines Krankenhauses. Sie kommt infrage, wenn eine geeignete Pflegefachkraft ständig anwesend sein muss, um den Gesundheitszustand zu überwachen und bei lebensbedrohlichen Situationen unmittelbar einzugreifen.

Was bedeutet das?

Manche Menschen benötigen auch außerhalb einer Klinik eine intensive pflegerische Versorgung, beispielsweise bei künstlicher Beatmung oder bestimmten schweren Erkrankungen. Entscheidend ist nicht allein die Diagnose oder ein vorhandener Pflegegrad, sondern der individuelle medizinische Bedarf. Nicht jede Beatmung und nicht jede Versorgung mit einer Trachealkanüle begründet automatisch einen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege.

Die Versorgung kann unter anderem im eigenen Zuhause stattfinden, sofern sie dort sicher gewährleistet werden kann. Sie umfasst insbesondere die Überwachung lebenswichtiger Funktionen und notwendige Behandlungspflege. Grundlage sind eine ärztliche Verordnung und die Prüfung durch die Krankenkasse. Bei beatmeten Menschen oder Menschen mit Trachealkanüle ist auch die ärztliche Beurteilung wichtig, ob eine Entwöhnung von der Beatmung beziehungsweise eine Entfernung der Kanüle möglich ist; hierfür gelten besondere Vorgaben.

Worauf kommt es im Alltag an? / Wer ist zuständig?

Im Alltag müssen Pflege, ärztliche Behandlung, benötigte Geräte und Hilfsmittel gut aufeinander abgestimmt sein. Wichtig sind ein verständlicher Notfallplan, klare Ansprechpartner und eine sorgfältige Dokumentation. Angehörige sollten entsprechend ihren Möglichkeiten einbezogen und angeleitet werden. Sie ersetzen jedoch nicht die erforderliche professionelle Versorgung. Wünsche, Selbstbestimmung und Teilhabe der pflegebedürftigen Person gehören ebenfalls zur Planung.

Ärztinnen und Ärzte verantworten die medizinische Behandlung und Verordnung, der Pflegedienst übernimmt die vereinbarten pflegerischen Aufgaben. Die Krankenkasse prüft den Anspruch auf außerklinische Intensivpflege. Für ergänzende Leistungen der Pflegeversicherung kann die Pflegekasse zuständig sein. Welche Kosten übernommen werden und ob Eigenanteile entstehen, hängt von der jeweiligen Leistung und Versorgungssituation ab. Stand Oktober 2026, verbindliche Auskunft durch Kranken- bzw. Pflegekasse.

Wie St. Lukas dabei unterstützt

St. Lukas Pflegedienste ist ein ambulanter Pflegedienst in Duisburg und bietet außerklinische Intensivpflege sowie Beatmungspflege an. Bei Beatmungspatienten erfolgt eine 1:1-Betreuung. Der Dienst ist rund um die Uhr an sieben Tagen im Einsatz. Ob eine bestimmte Adresse versorgt werden kann und Kapazitäten bestehen, wird im Erstgespräch unter 0203 / 39 51 65 75 geklärt.

Häufige Fragen

Weitere Begriffe

Allgemeine Erklärung, Stand Oktober 2026 – keine medizinische oder rechtliche Beratung. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse.