Pflegelexikon
Pflegegeld
Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden und ihre notwendige Versorgung selbst organisieren. Es unterstützt beispielsweise die Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere vertraute Personen.
Was bedeutet das?
Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, nicht automatisch an ihre Pflegepersonen. Sie kann es nutzen, um die häusliche Pflege sicherzustellen, und etwa als Anerkennung an unterstützende Angehörige weitergeben. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld; andere Unterstützungsleistungen können jedoch infrage kommen.
Voraussetzung ist, dass die erforderliche Pflege zu Hause ausreichend sichergestellt ist. Pflegegeld unterscheidet sich von Pflegesachleistungen: Bei diesen rechnet ein zugelassener Pflegedienst seine Leistungen im vorgesehenen Umfang mit der Pflegekasse ab. Beides lässt sich als Kombinationsleistung verbinden. Wird ein Teil des Sachleistungsanspruchs genutzt, verringert sich das Pflegegeld entsprechend anteilig. Stand Oktober 2026, verbindliche Auskunft durch Kranken- bzw. Pflegekasse.
Worauf kommt es im Alltag an? / Wer ist zuständig?
Der Antrag auf Pflegegeld wird bei der Pflegekasse gestellt; privat Versicherte wenden sich an ihre private Pflegepflichtversicherung. Im Alltag sollte geklärt sein, wer bei Körperpflege, Ernährung, Bewegung und Haushaltsführung hilft. Ebenso wichtig ist eine Vertretung, wenn die vertraute Pflegeperson ausfällt. Veränderungen des Hilfebedarfs sollten Anlass sein, die Versorgung und gegebenenfalls den Pflegegrad überprüfen zu lassen.
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen vorgeschriebenen Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI in Anspruch nehmen. Wie häufig dieser erforderlich ist, hängt vom Pflegegrad ab. Die Beratung soll die häusliche Pflege unterstützen und mögliche Schwierigkeiten früh erkennen. Unterbleibt ein verpflichtender Einsatz, kann das Pflegegeld gekürzt oder entzogen werden. Beratungseinsatz und Pflegekurse sind nicht dasselbe.
Wie St. Lukas dabei unterstützt
St. Lukas Pflegedienste bietet als ambulanter Pflegedienst Pflegeberatung einschließlich des für Pflegegeld-Empfänger kostenfreien Beratungseinsatzes an: als Hausbesuch oder, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, per Video. Mobile Grundpflege sowie Haushalt und Betreuung können die selbst organisierte Versorgung ergänzen. Welche Leistungen passen, wie sie finanziert werden und ob eine Adresse versorgt werden kann beziehungsweise Kapazitäten bestehen, wird im Erstgespräch geklärt. Telefon: 0203 / 39 51 65 75.
Häufige Fragen
Weitere Begriffe
KombinationsleistungEntlastungsbetragPflegesachleistungAlle Begriffe A–Z
Allgemeine Erklärung, Stand Oktober 2026 – keine medizinische oder rechtliche Beratung. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse.
