Pflegelexikon

Behandlungspflege

Behandlungspflege umfasst pflegerische Maßnahmen, die der medizinischen Behandlung einer Erkrankung dienen und in der Regel ärztlich verordnet werden. Dazu gehören beispielsweise die Gabe von Medikamenten, Injektionen oder die Versorgung von Wunden.

Was bedeutet das?

Behandlungspflege unterstützt die ärztliche Therapie im Alltag. Sie kann etwa nach einer Operation, bei einer chronischen Erkrankung oder bei vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkungen notwendig sein. Welche Maßnahmen erforderlich sind, richtet sich nach dem individuellen Gesundheitszustand und der ärztlichen Anordnung. Zu Hause kann ein ambulanter Pflegedienst diese Aufgaben übernehmen.

Anders als die Grundpflege, die beispielsweise beim Waschen, Anziehen oder Essen hilft, hat Behandlungspflege einen konkreten medizinischen Zweck. Beide Pflegeformen können gleichzeitig erforderlich sein. Ein Pflegegrad ist für die Kostenübernahme häuslicher Behandlungspflege durch die Krankenkasse grundsätzlich keine Voraussetzung. Ob die Kosten übernommen werden, hängt jedoch von den gesetzlichen und individuellen Voraussetzungen ab; häufig ist eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.

Worauf kommt es im Alltag an? / Wer ist zuständig?

Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt legt die medizinischen Maßnahmen fest und stellt bei Bedarf eine Verordnung aus. Der Pflegedienst organisiert die vereinbarten Einsätze und setzt entsprechend qualifizierte Mitarbeitende ein. Wichtig sind aktuelle Angaben zu Medikamenten, Dosierungen, Allergien und Veränderungen des Gesundheitszustands. Medikamente sollten nicht eigenständig abgesetzt oder anders dosiert werden.

Betroffene und Angehörige sollten frühzeitig klären, welche Aufgaben sie sicher selbst übernehmen können und wobei Unterstützung nötig ist. Verordnungen, Medikamentenpläne und benötigte Materialien sollten gut zugänglich sein. Neue Beschwerden, auffällige Wunden oder mögliche Nebenwirkungen sollten zeitnah angesprochen und bei Bedarf ärztlich abgeklärt werden. Bei akuter Lebensgefahr ist der Rettungsdienst zuständig, nicht der reguläre Pflegeeinsatz.

Wie St. Lukas dabei unterstützt

St. Lukas Pflegedienste bietet als ambulanter Pflegedienst mobile Grund- und Behandlungspflege an. Der Dienst ist nach SGB V und SGB XI zugelassen und Vertragspartner aller gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen. Ob eine Adresse versorgt werden kann und Kapazitäten bestehen, wird im Erstgespräch geklärt. Kontakt: 0203 / 39 51 65 75.

Häufige Fragen

Weitere Begriffe

Allgemeine Erklärung, Stand Oktober 2026 – keine medizinische oder rechtliche Beratung. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse.