Pflegelexikon

Beratungseinsatz § 37.3 SGB XI

Der Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI ist ein regelmäßiger Beratungstermin für Menschen, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen. Er soll die häusliche Pflege sichern und Pflegebedürftige sowie ihre pflegenden Angehörigen praktisch unterstützen.

Was bedeutet das?

Wer Pflegegeld erhält und seine Pflege ohne regelmäßige Pflegesachleistungen eines ambulanten Dienstes organisiert, muss ab Pflegegrad 2 grundsätzlich Beratungseinsätze wahrnehmen. Wie häufig sie erforderlich sind, richtet sich nach dem Pflegegrad und den geltenden Vorgaben. Für andere Leistungsbeziehende kann eine freiwillige Beratung möglich sein. Die Kosten eines vorgesehenen Beratungseinsatzes übernimmt die Pflegekasse beziehungsweise die private Pflegepflichtversicherung.

Im Mittelpunkt stehen die Versorgung zu Hause, mögliche Schwierigkeiten und die Entlastung der Pflegenden. Eine Pflegefachkraft gibt beispielsweise Hinweise zu sicheren Handgriffen, geeigneten Hilfsmitteln oder weiteren Unterstützungsangeboten. Der Termin ist keine erneute Begutachtung des Pflegegrades. Stand Oktober 2026, verbindliche Auskunft durch Kranken- bzw. Pflegekasse.

Worauf kommt es im Alltag an? / Wer ist zuständig?

Für die Terminvereinbarung sind Pflegebedürftige oder ihre unterstützenden Personen verantwortlich. Durchführen können den Einsatz unter anderem zugelassene ambulante Pflegedienste und anerkannte Beratungsstellen. Klären Sie mit Ihrer Pflegekasse, wann der nächste Nachweis erforderlich ist. Wird ein verpflichtender Einsatz nicht nachgewiesen, kann das Pflegegeld gekürzt und bei wiederholtem Versäumnis entzogen werden.

Hilfreich ist eine kurze Vorbereitung: Welche Pflegesituationen fallen schwer? Gibt es Unsicherheiten beim Waschen, Bewegen oder bei der Tagesgestaltung? Auch Erschöpfung von Angehörigen darf offen angesprochen werden. Wenn möglich, sollte die hauptsächlich pflegende Person teilnehmen. Die Beratung wird dokumentiert und gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen. Grundsätzlich findet sie zu Hause statt; unter gesetzlichen Voraussetzungen können einzelne Folgeberatungen per Video erfolgen. Der erste Einsatz erfolgt in der Häuslichkeit.

Wie St. Lukas dabei unterstützt

St. Lukas Pflegedienste ist ein ambulanter Pflegedienst und bietet Pflegeberatung einschließlich des Beratungseinsatzes nach § 37 Absatz 3 an. Für Pflegegeld-Empfänger ist dieser kostenfrei und als Hausbesuch oder, soweit zulässig, per Video möglich. Im Erstgespräch unter 0203 / 39 51 65 75 wird geklärt, ob die Adresse versorgt werden kann und Kapazitäten bestehen.

Häufige Fragen

Weitere Begriffe

Allgemeine Erklärung, Stand Oktober 2026 – keine medizinische oder rechtliche Beratung. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse.