Pflegelexikon
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind Produkte und technische Geräte, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Sie können pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen im Alltag entlasten.
Was bedeutet das?
Unterschieden werden zum Verbrauch bestimmte und technische Pflegehilfsmittel. Verbrauchsprodukte werden nach der Nutzung entsorgt; dazu zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel und saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch. Technische Pflegehilfsmittel sind länger nutzbar, etwa ein Pflegebett. Ein Hausnotrufsystem kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls dazugehören.
Nicht jedes nützliche Pflegeprodukt ist automatisch ein Pflegehilfsmittel im Sinne der Pflegeversicherung. Hilfsmittel wie Rollatoren oder ärztlich verordnete Inkontinenzprodukte können stattdessen in die Zuständigkeit der Krankenversicherung fallen. Entscheidend sind der konkrete Zweck, die persönliche Situation und die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme. Alltägliche Gebrauchsgegenstände werden grundsätzlich nicht allein deshalb erstattet, weil sie auch bei der Pflege helfen.
Worauf kommt es im Alltag an? / Wer ist zuständig?
Ausgangspunkt ist der tatsächliche Bedarf: Welche Handgriffe sind schwierig, wo bestehen Risiken und was fördert die Selbstständigkeit? Produkte sollten zur Person, zur Wohnsituation und zu den pflegerischen Aufgaben passen. Bei technischen Geräten sind eine fachgerechte Einweisung, sichere Bedienung und gegebenenfalls Wartung wichtig. Verbrauchsmaterialien sollten bedarfsgerecht ausgewählt, passend gelagert und hygienisch verwendet werden. Einmalhandschuhe ersetzen beispielsweise nicht die Händehygiene.
Für Pflegehilfsmittel ist grundsätzlich die Pflegekasse zuständig, wenn ein Pflegegrad vorliegt, die Pflege zu Hause stattfindet und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Vor einer Anschaffung sollten Bedarf, Antrag, mögliche Eigenanteile und zugelassene Anbieter mit der Kasse geklärt werden. Technische Pflegehilfsmittel werden häufig leihweise bereitgestellt. Besteht eine Zuständigkeit der Krankenkasse, kann eine ärztliche Verordnung erforderlich sein. Stand Oktober 2026, verbindliche Auskunft durch Kranken- bzw. Pflegekasse.
Wie St. Lukas dabei unterstützt
St. Lukas Pflegedienste bietet als ambulanter Pflegedienst Pflegeberatung sowie mobile Grund- und Behandlungspflege. In der Beratung können Fragen zur häuslichen Pflegesituation und zum Umgang mit Pflegehilfsmitteln besprochen werden. Beratungseinsätze nach § 37.3 gehören ebenfalls zum Angebot.
Kontakt: 0203 / 39 51 65 75. Ob die jeweilige Adresse versorgt werden kann und Kapazitäten bestehen, wird im Erstgespräch geklärt.
Häufige Fragen
Weitere Begriffe
HausnotrufWundversorgungPflegestützpunktAlle Begriffe A–Z
Allgemeine Erklärung, Stand Oktober 2026 – keine medizinische oder rechtliche Beratung. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse.
