Pflegelexikon
Pflegesachleistung
Pflegesachleistungen sind Leistungen der häuslichen Pflege, die ein zugelassener ambulanter Pflegedienst übernimmt. Dazu zählen körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung; die Pflegekasse trägt die Kosten innerhalb des verfügbaren Leistungsrahmens.
Was bedeutet das?
Der Begriff „Sachleistung“ bedeutet hier nicht, dass Pflegebedürftige Gegenstände erhalten. Gemeint ist professionelle Unterstützung im Alltag, beispielsweise beim Waschen, Anziehen, Essen oder bei der Orientierung und Tagesgestaltung. Anspruch auf Pflegesachleistungen haben grundsätzlich Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause versorgt werden. Wie viel die Pflegekasse übernimmt, hängt vom Pflegegrad ab.
Anders als beim Pflegegeld wird die Unterstützung durch einen Pflegedienst erbracht. In der gesetzlichen Pflegeversicherung rechnet dieser die vereinbarten, erstattungsfähigen Leistungen üblicherweise direkt mit der Pflegekasse ab. Werden Pflegesachleistungen nur teilweise genutzt, kann daneben anteilig Pflegegeld möglich sein. Das heißt Kombinationsleistung. In der privaten Pflegepflichtversicherung erfolgt die Erstattung nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Worauf kommt es im Alltag an?
Wichtig ist, den tatsächlichen Hilfebedarf gemeinsam zu besprechen: Welche Aufgaben können Angehörige übernehmen, wobei wird professionelle Unterstützung gebraucht? Vor der Beauftragung sollten Leistungen, Häufigkeit und voraussichtliche Kosten verständlich festgehalten werden. Pflegesachleistungen decken nicht automatisch sämtliche Pflegekosten. Übersteigt die vereinbarte Versorgung den Leistungsrahmen, können Eigenkosten entstehen. Ein nachvollziehbarer Kostenvoranschlag hilft bei der Planung.
Zuständig für den Anspruch ist die Pflegekasse beziehungsweise die private Pflegepflichtversicherung. Medizinisch notwendige Behandlungspflege, etwa die Gabe verordneter Medikamente oder ein Verbandwechsel, ist von Pflegesachleistungen zu unterscheiden. Sie kann unter entsprechenden Voraussetzungen über die Krankenversicherung finanziert werden. Pflegeberatung hilft, die Möglichkeiten einzuordnen. Stand Oktober 2026, verbindliche Auskunft durch Kranken- bzw. Pflegekasse.
Wie St. Lukas dabei unterstützt
St. Lukas Pflegedienste ist ein ambulanter Pflegedienst und bietet mobile Pflege, Haushalt & Betreuung sowie Pflegeberatung an. Für Pflegesachleistungen passen insbesondere die Unterstützung bei der Grundpflege, der Haushaltsführung und der Betreuung. St. Lukas ist nach SGB XI und SGB V zugelassen sowie Vertragspartner aller gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen.
Welche Unterstützung infrage kommt und ob eine Adresse versorgt werden kann beziehungsweise Kapazität besteht, wird im Erstgespräch geklärt. Erreichbar ist St. Lukas unter 0203 / 39 51 65 75.
Häufige Fragen
Weitere Begriffe
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Allgemeine Erklärung, Stand Oktober 2026 – keine medizinische oder rechtliche Beratung. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse.
