Alltag zu Hause · 5 Min. Lesezeit
Stürze in der Wohnung vermeiden: Raum für Raum
Die meisten Stürze im Alter passieren zu Hause. Eine praktische Checkliste für jeden Raum – und was nach einem Sturz zu tun ist.
Warum Stürze so gefährlich sind
Ein Sturz bedeutet im Alter oft mehr als einen blauen Fleck: Knochenbrüche, vor allem am Oberschenkelhals, und die Angst vor dem nächsten Sturz schränken die Selbstständigkeit stark ein. Viele Risiken lassen sich mit einfachen Mitteln verringern.
Flur und Wohnzimmer
- Lose Teppiche und Läufer entfernen oder rutschfest unterlegen
- Kabel an der Wand entlang führen, nicht quer durch den Raum
- Freie Laufwege: keine Kisten, Zeitungsstapel oder niedrigen Tische im Weg
- Stabile Sessel mit Armlehnen und ausreichender Sitzhöhe
Bad
- Haltegriffe an Toilette, Dusche und Wanne – keine Handtuchhalter als Griff nutzen
- Rutschfeste Matten innen und außen
- Duschstuhl oder Badewannenlift
- Toilettensitzerhöhung, wenn das Aufstehen schwerfällt
Schlafzimmer und Nacht
Viele Stürze passieren nachts auf dem Weg zur Toilette.
- Bewegungsmelder- oder Nachtlicht vom Bett bis zum Bad
- Lichtschalter oder Lampe vom Bett aus erreichbar
- Langsam aufstehen: erst sitzen, kurz warten, dann aufstehen
- Bett in einer Höhe, bei der die Füße im Sitzen flach auf dem Boden stehen
Der Mensch selbst
- Feste, geschlossene Hausschuhe statt Pantoffeln oder Socken
- Brille aktuell und sauber
- Medikamente, die schwindelig oder müde machen, ärztlich überprüfen lassen
- Genug trinken – Flüssigkeitsmangel führt zu Schwindel
Nach einem Sturz
Bei Bewusstlosigkeit, starken Schmerzen, sichtbarer Fehlstellung oder wenn die Person nicht aufstehen kann: sofort den Notruf 112 wählen und die Person nicht gewaltsam hochziehen. Auch ein scheinbar harmloser Sturz sollte der Hausarztpraxis mitgeteilt werden – er kann auf eine behandelbare Ursache hinweisen.
Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte sofort den Notruf 112.
Unsere Ratgeber geben allgemeine Orientierung. Sie ersetzen keine ärztliche, pflegefachliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte zu Leistungen und Kosten erteilen Pflegekasse bzw. Kostenträger.
