Pflegelexikon
Grundpflege
Grundpflege bezeichnet die Unterstützung bei grundlegenden Verrichtungen des Alltags, insbesondere bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Sie hilft Menschen, die diese Tätigkeiten wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingter Einschränkungen nicht vollständig selbst übernehmen können.
Was bedeutet das?
Zur Grundpflege gehören beispielsweise Hilfe beim Waschen, Duschen, Zähneputzen und Toilettengang sowie beim An- und Ausziehen. Auch das mundgerechte Zubereiten von Speisen, Unterstützung beim Essen und Trinken sowie Hilfe beim Aufstehen, Zubettgehen oder bei notwendigen Positionswechseln zählen dazu. Wie viel Hilfe nötig ist, hängt von den persönlichen Fähigkeiten und Einschränkungen ab.
Der Begriff ist im Alltag weiterhin verbreitet. In der Pflegeversicherung wird heute häufig von körperbezogenen Pflegemaßnahmen gesprochen. Davon zu unterscheiden ist die Behandlungspflege: Dazu gehören medizinisch veranlasste Maßnahmen wie Medikamentengabe oder Wundversorgung. Einkaufen, Putzen und allgemeine Alltagsbegleitung sind ebenfalls wichtige Hilfen, gehören aber nicht zur Grundpflege im engeren Sinn.
Worauf kommt es im Alltag an? / Wer ist zuständig?
Gute Unterstützung orientiert sich an den Gewohnheiten, Wünschen und vorhandenen Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Wer einzelne Schritte selbst schafft, sollte dafür Zeit und passende Unterstützung erhalten. Besonders bei intimen Tätigkeiten sind Einverständnis, Privatsphäre und ein respektvoller Umgang wichtig. Hilfsmittel können Bewegungen erleichtern und Sicherheit schaffen. Schmerzen, Hautveränderungen oder Schwierigkeiten beim Schlucken sollten angesprochen und bei Bedarf fachlich abgeklärt werden.
Grundpflege können Angehörige oder andere nahestehende Personen übernehmen, gegebenenfalls gemeinsam mit einem ambulanten Pflegedienst. Eine fachliche Anleitung kann helfen, Überforderung und ungünstige Handgriffe zu vermeiden. Wer welche Aufgaben übernimmt, sollte klar vereinbart werden. Welche Leistungen die Pflege- oder Krankenkasse trägt, hängt unter anderem vom individuellen Bedarf und den jeweiligen Voraussetzungen ab. Stand Oktober 2026, verbindliche Auskunft durch Kranken- bzw. Pflegekasse.
Wie St. Lukas dabei unterstützt
St. Lukas Pflegedienste unterstützt als ambulanter Pflegedienst mit mobiler Grund- und Behandlungspflege. Ergänzend stehen Haushalt & Betreuung sowie Pflegeberatung zur Verfügung. St. Lukas ist Vertragspartner aller gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen. Ob eine Adresse versorgt werden kann und Kapazitäten bestehen, wird im Erstgespräch unter 0203 / 39 51 65 75 geklärt.
Häufige Fragen
Weitere Begriffe
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Allgemeine Erklärung, Stand Oktober 2026 – keine medizinische oder rechtliche Beratung. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse.
