Pflegelexikon

Thromboseprophylaxe

Thromboseprophylaxe umfasst Maßnahmen, die der Entstehung eines Blutgerinnsels in einem Blutgefäß vorbeugen sollen. Besonders wichtig ist sie bei eingeschränkter Beweglichkeit, weil sich dann leichter Gerinnsel in den tiefen Beinvenen bilden können.

Was bedeutet das?

Eine Thrombose entsteht, wenn Blut innerhalb eines Gefäßes gerinnt und den Blutfluss behindert. Löst sich ein Teil des Gerinnsels und gelangt in die Lunge, kann eine lebensbedrohliche Lungenembolie entstehen. Ein erhöhtes Risiko besteht beispielsweise nach Operationen, bei längerer Bettlägerigkeit, bestimmten Erkrankungen oder einer früheren Thrombose.

Welche Vorbeugung sinnvoll ist, hängt vom persönlichen Risiko und möglichen Gegenanzeigen ab. Dazu können Bewegung, medizinische Kompressionsstrümpfe und gerinnungshemmende Medikamente gehören. Nicht jeder Mensch benötigt alle Maßnahmen. Medikamente und medizinische Kompression werden ärztlich festgelegt; sie dürfen nicht eigenständig begonnen, verändert oder abgesetzt werden.

Worauf kommt es im Alltag an? / Wer ist zuständig?

Regelmäßige, an die eigenen Möglichkeiten angepasste Bewegung unterstützt den Rückfluss des Blutes zum Herzen. Hilfreich können kurze Gehstrecken, Fußkreisen oder das abwechselnde Anziehen und Strecken der Füße sein. Langes unbewegliches Sitzen sollte möglichst unterbrochen werden. Ausreichendes Trinken ist ebenfalls wichtig, sofern keine ärztlich festgelegte Trinkmengenbegrenzung besteht. Bewegung und Trinken ersetzen jedoch keine verordnete Prophylaxe.

Die ärztliche Praxis beurteilt das Risiko und legt die Behandlung fest. Pflegefachkräfte unterstützen bei der Umsetzung, beobachten Veränderungen und erklären geeignete Maßnahmen. Angehörige können zur Bewegung ermutigen, ohne zu überfordern. Bei neu auftretender einseitiger Beinschwellung, Schmerzen, Wärmegefühl oder Verfärbung ist eine rasche ärztliche Abklärung nötig. Das Bein nicht massieren. Bei plötzlicher Atemnot, Brustschmerz oder Ohnmacht sofort den Notruf 112 wählen.

Wie St. Lukas dabei unterstützt

St. Lukas Pflegedienste unterstützt als ambulanter Pflegedienst im Rahmen der mobilen Grund- und Behandlungspflege sowie durch Pflegeberatung. Dazu kann nach ärztlicher Verordnung und individueller Absprache Hilfe bei der Umsetzung vorbeugender Maßnahmen gehören. Ob eine Adresse versorgt werden kann und Kapazität besteht, wird im Erstgespräch unter 0203 / 39 51 65 75 geklärt.

St. Lukas ist Vertragspartner aller gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen und nach SGB XI und SGB V zugelassen. Die Kostenübernahme richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen. Stand Oktober 2026, verbindliche Auskunft durch Kranken- bzw. Pflegekasse.

Häufige Fragen

Weitere Begriffe

Allgemeine Erklärung, Stand Oktober 2026 – keine medizinische oder rechtliche Beratung. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse.