Leistungen · 4 Min. Lesezeit
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Pausen mit Plan
Wenn Angehörige verreisen, krank werden oder einfach Luft brauchen – welche Ersatzversorgung die Pflegekasse bietet.
Zwei Bausteine, ein Ziel
Verhinderungspflege springt ein, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa wegen Urlaub oder eigener Erkrankung. Kurzzeitpflege deckt eine vorübergehende vollstationäre Versorgung ab, zum Beispiel nach einem Klinikaufenthalt. Beide setzen in der Regel einen anerkannten Pflegegrad voraus.
Was die Pflegekasse übernimmt
Für beide Leistungen gibt es gesetzlich festgelegte Jahresbeträge, die sich teilweise kombinieren lassen. Die genauen Voraussetzungen und Höhen klärt die Pflegekasse – wir helfen gern dabei, die passenden Fragen zu stellen.
Frühzeitig planen
- Den geplanten Zeitraum früh mit der Pflegekasse abstimmen
- Klären, wer die Ersatzversorgung übernimmt: Angehörige, Pflegedienst oder Einrichtung
- Medikamentenplan und Versorgungsunterlagen für die Vertretung bereitlegen
- Nach der Pause besprechen, was sich bewährt hat
Wie wir unterstützen
Im Rahmen der ambulanten Versorgung können wir vereinbarte Leistungen auch während Ihrer Auszeit zuverlässig weiterführen. Was in Ihrem Fall möglich ist, besprechen wir persönlich mit Ihnen.
Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte sofort den Notruf 112.
Unsere Ratgeber geben allgemeine Orientierung. Sie ersetzen keine ärztliche, pflegefachliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte zu Leistungen und Kosten erteilen Pflegekasse bzw. Kostenträger.
