Leistungen · 5 Min. Lesezeit
Pflegegeld, Pflegesachleistung oder beides? So funktioniert es
Ab Pflegegrad 2 stehen zwei Grundleistungen zur Wahl. Was der Unterschied ist, wann sich die Kombination lohnt und was der Beratungsbesuch bedeutet.
Der Grundunterschied
Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn die Pflege selbst übernehmen. Pflegesachleistungen sind dagegen ein Budget, das die Pflegekasse direkt mit einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst abrechnet. Geld fließt dabei nicht an Sie – der Pflegedienst erbringt die Leistung.
Die Kombinationsleistung
Beides lässt sich kombinieren. Nutzen Sie das Sachleistungsbudget nur teilweise, wird der nicht verbrauchte Anteil prozentual als Pflegegeld ausgezahlt. Beispiel: Werden 40 Prozent des Sachleistungsbudgets für den Pflegedienst genutzt, erhalten Sie zusätzlich 60 Prozent des Pflegegeldes. Typisch ist das, wenn der Pflegedienst morgens die Körperpflege übernimmt und die Familie den Rest des Tages abdeckt.
Welche Variante passt?
- Nur Pflegegeld: Die Familie kann die Pflege zuverlässig und ohne Überlastung leisten.
- Nur Sachleistung: Es gibt kaum Angehörige vor Ort, oder die Pflege ist fachlich anspruchsvoll.
- Kombination: Einzelne Einsätze – etwa Duschen, Kompressionsstrümpfe, Medikamentengabe – sollen fachlich abgesichert sein, der Rest bleibt in Familienhand.
Pflichtberatung bei reinem Pflegegeld
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen – bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Der Besuch ist für Sie kostenfrei und wird von einem Pflegedienst durchgeführt. Wird er versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Der Besuch ist keine Kontrolle, sondern eine Chance, praktische Tipps und Entlastung zu bekommen.
Aktuelle Beträge
Die Höhe von Pflegegeld und Sachleistungsbudget hängt vom Pflegegrad ab und wird gesetzlich angepasst. Die gültigen Beträge nennt Ihnen Ihre Pflegekasse; im Gespräch rechnen wir gern mit Ihnen durch, wie sich eine Kombination konkret verteilt.
Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte sofort den Notruf 112.
Unsere Ratgeber geben allgemeine Orientierung. Sie ersetzen keine ärztliche, pflegefachliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte zu Leistungen und Kosten erteilen Pflegekasse bzw. Kostenträger.
