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Intensivpflege & Beatmung · 7 Min. Lesezeit

Weaning: Entwöhnung von der Beatmung – was Familien wissen sollten

Weaning heißt Entwöhnung – gemeint ist der Weg zurück von der maschinellen Beatmung zur eigenen Atmung. Bei den meisten beatmeten Menschen gelingt das auf der Intensivstation ohne größere Probleme. Bei einem Teil dauert es länger, manchmal Wochen oder Monate. Dieser Ratgeber erklärt, was prolongiertes Weaning ist, wo es stattfindet, was nach der Entlassung mit Beatmung gilt und wie Angehörige den Prozess begleiten können.

Laut der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin benötigen rund 20 Prozent der beatmeten Intensivpatientinnen und -patienten weiter Beatmung, obwohl die ursprüngliche Ursache besser geworden ist. Für sie wird die Entwöhnung zu einem eigenen, oft langen Behandlungsabschnitt.

Illustratives Motiv: Außerklinische Intensivpflege zu Hause.
Illustratives Motiv zur Pflege und Beratung

Was ist prolongiertes Weaning?

Von prolongiertem, also verlängertem Weaning sprechen Fachleute, wenn mindestens drei Entwöhnungsversuche gescheitert sind oder die Entwöhnung nach dem ersten Spontanatmungsversuch länger als sieben Tage dauert. Dabei atmet die Patientin oder der Patient für eine bestimmte Zeit ohne oder mit nur geringer Unterstützung durch das Gerät. Wie gut das gelingt, hängt unter anderem vom Alter, von Begleiterkrankungen und von Komplikationen während des Intensivaufenthalts ab – etwa einer Schwäche der Atem- und Skelettmuskulatur.

Weaning-Zentren: Entwöhnung im Team

Weil prolongiertes Weaning komplex ist, empfiehlt die Leitlinie ein interdisziplinäres Vorgehen. In spezialisierten Weaning-Zentren arbeiten Intensivmedizin, Pneumologie, Pflege, Atmungstherapie, Physiotherapie und Logopädie zusammen. Schrittweise werden die Phasen ohne Beatmung verlängert, die Atemmuskulatur trainiert und das Abhusten geübt. In solchen Zentren kann laut Leitlinie etwa die Hälfte der Patientinnen und Patienten, bei denen die Entwöhnung zunächst gescheitert ist, schließlich von der Beatmung befreit werden. Eine Garantie gibt es nicht – jeder Verlauf ist anders.

Dekanülierung: wenn die Trachealkanüle entfernt wird

Viele Menschen im prolongierten Weaning haben ein Tracheostoma. Gelingt die Entwöhnung, kann die Trachealkanüle oft entfernt werden – das nennt man Dekanülierung. Vorher wird geprüft, ob die Person sicher schlucken und Sekret abhusten kann. Dabei hilft häufig eine Schluckdiagnostik durch Logopädie und Ärztinnen oder Ärzte.

Wenn die Entwöhnung nicht gelingt: Beatmung zu Hause

Gelingt das Weaning nicht vollständig, werden Menschen mit fortbestehender Beatmung nach Hause oder in eine Pflegeeinrichtung entlassen. Zu Hause geschieht die Versorgung im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege nach § 37c SGB V – ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt. Bei beatmeten oder tracheotomierten Menschen muss vor der Verordnung von dafür qualifizierten Ärztinnen oder Ärzten geprüft werden, ob ein Potenzial zur Entwöhnung oder Dekanülierung besteht. Diese sogenannte Potenzialerhebung wird regelmäßig wiederholt. Zeigt sich Potenzial, kann eine erneute Behandlung in einem Weaning-Zentrum sinnvoll sein. Stand: November 2026 – verbindliche Auskunft gibt Ihre Krankenkasse.

Was der Intensivpflegedienst beim Weaning-Potenzial beiträgt

Ein außerklinischer Intensivpflegedienst entwöhnt nicht eigenmächtig – Änderungen an der Beatmung erfolgen nur nach ärztlicher Anordnung. Er trägt aber viel dazu bei, dass Potenzial erkannt wird: Pflegefachkräfte beobachten Atmung, Sekret und Belastbarkeit, dokumentieren angeordnete Spontanatmungszeiten sorgfältig und melden Veränderungen an die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Mobilisation, Atemtherapie und gute Tracheostomapflege schaffen dafür die Grundlage.

Angehörige: informiert bleiben und mitentscheiden

Für Familien ist die Zeit des Weanings oft belastend – Fortschritte wechseln sich mit Rückschlägen ab. Hilfreich ist es, regelmäßig mit dem Behandlungsteam zu sprechen, Fragen aufzuschreiben und die Wünsche der betroffenen Person zu kennen. Die Leitlinie betont auch die Kommunikation mit Angehörigen, wenn sich Therapieziele ändern. Eine Patientenverfügung hilft, den Willen der beatmeten Person zu achten.

So unterstützt St. Lukas in Duisburg, Essen und Umgebung

St. Lukas Pflegedienste begleitet beatmete Menschen zu Hause von unserem Standort in Duisburg-Meiderich aus – in der außerklinischen Intensivpflege, bei Beatmung in der Regel mit 1:1-Betreuung. Wir planen die Überleitung aus der Klinik oder dem Weaning-Zentrum mit und arbeiten eng mit Hausärztin oder Hausarzt, Pneumologie und Gerätelieferant zusammen. Mehr dazu: Beatmungspflege, Überleitung aus der Klinik, Beatmet nach Hause: die ersten Wochen und im Lexikon unter Weaning.

Rufen Sie uns an unter 0203 / 39 51 65 75 oder schildern Sie Ihr Anliegen im Pflege-Cockpit. Eine Anfrage ist noch keine Versorgungszusage; ob und wie wir unterstützen können, klären wir persönlich.

Häufige Fragen

Was bedeutet Weaning?

Weaning ist die Entwöhnung von der maschinellen Beatmung, also der schrittweise Weg zurück zur eigenen Atmung.

Wann spricht man von prolongiertem Weaning?

Wenn mindestens drei Entwöhnungsversuche gescheitert sind oder die Entwöhnung nach dem ersten Spontanatmungsversuch länger als sieben Tage dauert.

Kann man auch nach Monaten noch von der Beatmung entwöhnt werden?

In manchen Fällen ja. Deshalb wird bei beatmeten Menschen in der außerklinischen Intensivpflege regelmäßig ärztlich geprüft, ob Potenzial zur Entwöhnung besteht. Eine Garantie gibt es nicht.

Darf der Pflegedienst zu Hause die Beatmung reduzieren?

Nein, nicht eigenmächtig. Änderungen an der Beatmung erfolgen nur nach ärztlicher Anordnung; der Pflegedienst beobachtet, dokumentiert und meldet Veränderungen.

Was ist eine Dekanülierung?

Die Entfernung der Trachealkanüle, wenn die Person ausreichend selbst atmen, schlucken und abhusten kann.

Quellen: Schönhofer B. et al., „Prolonged Weaning: S2k Guideline Published by the German Respiratory Society“, Respiration 2020 (doi:10.1159/000510085) bzw. Pneumologie 2019 (doi:10.1055/a-1010-8764); § 37c SGB V. Dieser Ratgeber ersetzt keine ärztliche Beratung.

Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte sofort den Notruf 112.

Unsere Ratgeber geben allgemeine Orientierung. Sie ersetzen keine ärztliche, pflegefachliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte zu Leistungen und Kosten erteilen Pflegekasse bzw. Kostenträger.