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Ratgeber: Intensivpflege & Beatmung

Wenn ein Mensch nach einem Klinikaufenthalt beatmet wird, eine Trachealkanüle trägt oder dauerhaft intensiv überwacht werden muss, verändert sich der Alltag der ganzen Familie. Außerklinische Intensivpflege macht es möglich, dass diese Versorgung auch zu Hause stattfinden kann – gut organisiert und mit klaren Absprachen.

Die Ratgeber in diesem Bereich erklären die Begriffe ambulante und häusliche Intensivpflege, die Verordnung nach § 37c SGB V im Allgemeinen, die Versorgung eines Tracheostomas und die Vorbereitung auf Notfälle wie einen Stromausfall. Außerdem zeigen wir, was Sie tun können, wenn eine Leistung abgelehnt wurde. Bei Beatmungspatienten ist bei St. Lukas eine 1:1-Betreuung vorgesehen.

Die Texte ersetzen keine ärztliche Beratung und keine Absprache mit dem Gerätelieferanten. Rechtliche Aussagen sind allgemein gehalten (Stand Oktober 2026). Im Notfall wählen Sie immer 112.

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