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Intensivpflege & Beatmung · 7 Min. Lesezeit

Verordnung außerklinische Intensivpflege: Schritt für Schritt zur Genehmigung

Außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V braucht eine besondere Verordnung und die Genehmigung der Krankenkasse. Dieser Ratgeber erklärt Anspruch, Potenzialerhebung, Verordnung, Genehmigung und Versorgungsstart Schritt für Schritt.

Kurz gesagt: Außerklinische Intensivpflege wird nach § 37c SGB V von besonders qualifizierten Ärztinnen und Ärzten verordnet und von der Krankenkasse genehmigt. Vorher ist eine Potenzialerhebung zur Beatmungsentwöhnung Pflicht. Die Erstverordnung gilt in der Regel bis zu fünf Wochen, Folgeverordnungen bis zu sechs Monate. St. Lukas begleitet Familien in Duisburg und Essen durch den gesamten Ablauf. Telefon 0203 / 39 51 65 75.

Wer hat Anspruch?

Anspruch haben Versicherte, die wegen einer Erkrankung einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben, weil jederzeit lebensbedrohliche Situationen eintreten können – typisch bei invasiver Beatmung, Tracheostoma mit Absaugbedarf oder schwerer Atemschwäche. Grundlage ist § 37c SGB V, ausgestaltet durch die AKI-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Versorgung ist zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer stationären Einrichtung möglich. Rechtsstand: November 2026.

Schritt 1: Potenzialerhebung

Vor jeder Verordnung muss ein dafür qualifizierter Arzt (z. B. Pneumologe oder Anästhesist mit Beatmungserfahrung) prüfen, ob eine Entwöhnung von der Beatmung oder eine Dekanülierung möglich ist. Das Ergebnis wird dokumentiert und ist Voraussetzung für die Verordnung. Die Erhebung wird regelmäßig wiederholt – bei beatmeten Menschen in der Regel alle sechs Monate, später jährlich.

Schritt 2: Verordnung

Verordnen dürfen nur Ärztinnen und Ärzte mit besonderer Qualifikation nach der AKI-Richtlinie, meist aus Klinik, Beatmungszentrum oder einer darauf spezialisierten Praxis. Die Verordnung enthält Diagnose, Umfang der Pflege (Stunden pro Tag), Ort der Versorgung und das Ergebnis der Potenzialerhebung. Erstverordnungen gelten in der Regel bis zu fünf Wochen, Folgeverordnungen bis zu sechs Monate.

Schritt 3: Genehmigung durch die Krankenkasse

Die Verordnung wird bei der Krankenkasse eingereicht. Diese prüft – häufig mit dem Medizinischen Dienst – Anspruch, Umfang und den Versorgungsort. Beim Versorgungsort haben die Wünsche der Versicherten Vorrang, wenn die Versorgung dort sichergestellt werden kann. Bis zur Entscheidung sollte die Versorgung nicht unterbrochen werden; bei Klinikentlassungen sorgt das Entlassmanagement für eine Übergangsregelung.

Schritt 4: Pflegedienst und Versorgungsstart

Der Intensivpflegedienst braucht einen Vertrag mit den Krankenkassen für außerklinische Intensivpflege. St. Lukas übernimmt die Abstimmung mit Klinik, Sozialdienst, Kasse und Sanitätshaus und startet die Versorgung, sobald Verordnung, Genehmigung und Hilfsmittel vorliegen – 24 Stunden vor Ort in 1:1-Betreuung.

Mehr dazu: Klinik-Sozialdienst, Intensivpflege in Duisburg, Intensivpflege in Essen, Beatmungspflege und Intensivpflege zu Hause: Kosten.

Was Angehörige vorbereiten können

  • Versichertendaten, Diagnosen, Arztbriefe und bisherige Verordnungen sammeln
  • Den gewünschten Versorgungsort klären
  • Pflegegrad beantragen oder prüfen lassen – die Pflegekasse ergänzt Leistungen
  • Frühzeitig einen Intensivpflegedienst kontaktieren, damit Personal geplant werden kann

Häufige Fragen

Kann der Hausarzt außerklinische Intensivpflege verordnen?

Nur, wenn er die besondere Qualifikation nach der AKI-Richtlinie besitzt. In der Praxis verordnen meist Klinik, Beatmungszentrum oder spezialisierte Fachärzte.

Wie lange gilt eine Verordnung?

Erstverordnung in der Regel bis zu fünf Wochen, Folgeverordnung bis zu sechs Monate. Danach ist eine neue Verordnung nötig.

Was passiert, wenn die Krankenkasse ablehnt?

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Hilfreich sind eine ärztliche Stellungnahme und die Dokumentation des Pflegebedarfs. Pflegeberatung unterstützt dabei.

Zahlt die Krankenkasse die Pflege zu Hause vollständig?

Die außerklinische Intensivpflege trägt die Krankenkasse; Leistungen der Pflegekasse nach Pflegegrad kommen hinzu. Eigenanteile können bei Haushaltsleistungen oder Unterkunftskosten in Einrichtungen entstehen.

Muss die Potenzialerhebung wiederholt werden?

Ja, regelmäßig. Sie stellt sicher, dass Chancen auf Entwöhnung nicht übersehen werden.

Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte sofort den Notruf 112.

Unsere Ratgeber geben allgemeine Orientierung. Sie ersetzen keine ärztliche, pflegefachliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte zu Leistungen und Kosten erteilen Pflegekasse bzw. Kostenträger.